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Ladestationen in Tiefgaragen und ihre Rolle in der E-Mobilität

Das öffentliche Ladenetz für E-Autos wächst seit Jahren weiter, sodass Autofahrer immer zuverlässiger einen Ladepunkt in ihrer Nähe finden. Warum gerade Ladestationen in Tiefgaragen dabei eine so richtungsweisende Rolle einnehmen und wie die Installation eines Ladepunkts in einer Tiefgarage für Mieter, Vermieter oder Unternehmen möglich ist.

Das öffentliche Ladenetz für E-Autos wächst seit Jahren weiter, sodass Autofahrer immer zuverlässiger einen Ladepunkt in ihrer Nähe finden. Die Versorgung mit öffentlichen Ladepunkten ist jedoch vor allem in Großstädten und Ballungsgebieten gut – in ländlichen Regionen kann es nach wie vor zur echten Herausforderung werden, sein Elektroauto öffentlich zu laden. Abhilfe schaffen können jedoch halböffentliche oder private Ladestationen in Tiefgaragen – im Einkaufszentrum, am Wohngebäude oder beim Arbeitgeber. Warum gerade Ladestationen in Tiefgaragen eine so richtungsweisende Rolle einnehmen und wie die Installation eines Ladepunkts in einer Tiefgarage für Mieter, Vermieter oder Unternehmen möglich ist, erklärt dieser Artikel.

Wie Ladestationen in Tiefgaragen den Ausbau der Ladeinfrastruktur unterstützen

Tiefgaragen und Parkhäuser gibt es sowohl in Städten als auch im ländlichen Bereich an zahlreichen verschiedenen Orten – in der Innenstadt für Besucher von Restaurants und Geschäften, im Gewerbegebiet, in der Nähe von Hotels und natürlich in Wohngebieten. Ihre Verteilung ist auf die täglichen Bedürfnisse von Autofahrern ausgelegt und bietet damit eine optimale Möglichkeit zum flächendeckenden Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland. Es gibt zahlreiche Zielgruppen, die Ladepunkte errichten und selbst nutzen oder für Gäste, Kunden und Mieter zur Verfügung stellen können.

  • Mieter in Mehrfamilienhäusern haben die Möglichkeit, alleine oder in Gemeinschaft mit anderen Mietern private Ladepunkte in der Tiefgarage errichten zu lassen. Bei gemeinschaftlicher Nutzung mit festem Personenkreis ist beispielsweise ein geeichter Zähler für die Abrechnung mit dem Stromanbieter ausreichend. Die Identifizierung der einzelnen Nutzer kann zum Beispiel über RFID-Karten erfolgen.
  • Statt privat durch die Mieter können auch Vermieter offiziell Ladestationen in der Tiefgarage des Mehrfamilienhauses zur Verfügung stellen. Die Abrechnung kann dann über die Hausverwaltung erfolgen, sofern eine eichrechtskonforme Ladestation mit gesondertem Stromzähler installiert wurde. Auch hier ermöglichen beispielsweise RFID-Karten die Identifizierung für die getrennte Abrechnung.
  • Gastronomie und Hotels können ihren Gästen Ladestationen in der Tiefgarage anbieten und somit mit einem Rundumservice überzeugen, sich von der Konkurrenz abheben und gleichzeitig eine neue Einnahmequelle generieren. Vor allem für Reisende, die mit dem E-Auto unterwegs sind, werden diese halböffentlichen Ladepunkte häufig bevorzugt: Das Auto kann über Nacht oder während des Abendessens laden, statt bei einem längeren Stopp an einer öffentlichen Ladestation an Autobahnen.
  • Unternehmen mieten sich häufig in Tiefgaragen ein, um ihren Mitarbeitern Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Neben regulären Parkplätzen bietet sich hier ebenfalls die Installation von Ladepunkten an, die sowohl die Firmenflotte als auch Mitarbeiter mit einem Elektroauto nutzen können. Auch hier ist die Identifizierung über RFID-Karten möglich, sodass Ladevorgänge klar voneinander getrennt werden können.

Die Vorbereitung auf den Bau einer Ladestation in der Tiefgarage: wichtige Fragen

Ob gewerblich oder privat – vor der Beauftragung einer Fachfirma sollten einige Fragen zur Beauftragung und der späteren Nutzung der Ladesäulen geklärt werden.

Wer sind die beteiligten Parteien?

Teilen sich beispielsweise mehrere Mieter eine Ladesäule? Schließen sich mehrere Hotels zusammen, um ihren Besuchern eine Lademöglichkeit zu bieten? Soll im Unternehmen eine elektrische Fahrzeugflotte aufgebaut werden oder gibt es Ladepunkte speziell für Privatfahrzeuge der Mitarbeiter?

Wie soll die Kostenaufteilung für die Installation erfolgen?

Beteiligen sich zum Beispiel alle Mieter zu gleichen Teilen an der Investition? Soll es einen Haupteigentümer geben, der den Ladepunkt gelegentlich anderen Autofahrern zur Verfügung stellt? Übernimmt vielleicht auch der Vermieter einen Teil der Kosten, sofern die Ladestation auch nach potenziellem Auszug der Mieter bestehen bleibt?

Wie soll und muss die Abrechnung erfolgen?

Ist ein gesonderter Stromzähler ausreichend oder benötigt es zusätzlich eine Software für die Abrechnung? Gerade für gewerbliche Anbieter gilt: Eine nachvollziehbare Abrechnung sowie unkomplizierte Zahlungsmöglichkeiten wie Kartenzahlung müssen laut Ladesäulenverordnung ermöglicht werden.

In 5 Schritten zum eigenen Ladepunkt in der Tiefgarage

  1. Absprachen treffen: Zuerst geht es darum, die Anschaffung der eigenen Wallbox detailliert zu planen. Für Mieter bedeutet das beispielsweise, den Eigentümer über das Vorhaben zu informieren und möglicherweise nach weiteren Interessenten in der Nachbarschaft zu suchen. Es empfiehlt sich eine Erstberatung bei einem Fachbetrieb, der sich sowohl mit den technischen Gegebenheiten als auch den organisatorischen Aufgaben und Verpflichtungen rund um die Anschaffung einer Wallbox oder Ladestation für Elektroautos auskennt.
  2. Ladestation wählen: In Tiefgaragen werden Ladestationen häufig in Form von Wallboxen installiert. Aber auch hier gibt es verschiedene Auswahlmöglichkeiten in Bezug auf die Ladeleistung, Zugang oder intelligente Funktionen der Wallbox. Machen Sie sich Gedanken über Ihren aktuellen, aber auch zukünftigen Bedarf und lassen Sie sich vom Fachbetrieb beraten, welche Wallbox am besten zu Ihrem Vorhaben passt.
  3. Förderung beantragen: Sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen gibt es Möglichkeiten, die Installation von Wallboxen und anderen Ladestationen fördern zu lassen. Zwar sind die KfW-Fördermittel für Privatpersonen aktuell ausgereizt – verschiedene Kommunen und beispielsweise das Land NRW bieten jedoch noch immer eine Förderung für die Errichtung von Wallboxen an. Das Land NRW bezuschusst beispielsweise 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für die gewerbliche Errichtung von Ladepunkten gibt es eine ähnliche Förderung.
  4. Ladepunkt installieren lassen: Wurde die Förderung beantragt und bewilligt, kann die Umsetzung beginnen. Häufig begleiten Fachbetriebe ihre Kunden schon bei der Antragstellung für die Förderung und führen den Auftrag dann im Anschluss an die Bewilligung durch. Gewerbliche Anbieter wie Restaurants und Hotels sind im Anschluss dazu verpflichtet, ihren Ladepunkt als solchen zu kennzeichnen und die Errichtung an die Bundesnetzagentur zu melden.
  5. Abrechnung umsetzen: Die Ladestation kann jetzt in Betrieb genommen werden. Wichtig ist dabei vor allem für gewerbliche Anbieter wie Unternehmen, Restaurants und Hotels, von Beginn an eine korrekte Abrechnung durchzuführen. Häufig bieten Ladesäulenanbieter auch ein integriertes Bezahlsystem und entsprechende Abrechnungsservices an, sodass der Betrieb nahtlos beginnen kann.

Der Prozess läuft für Privatpersonen wie Mieter ähnlich ab wie für Unternehmen, Hotels oder Restaurants. Sobald ein Ladepunkt halböffentlich genutzt wird, ist jedoch eine nachvollziehbare Abrechnung verpflichtend – also eine entsprechende Software, die Ladevorgänge nachvollziehen, zuordnen und abrechnen kann. Mieter benötigen eine solche Software nur, wenn sie sich eine Ladestation mit anderen Mietern teilen und einen gesonderten Zähler installieren. Ansonsten unterscheiden sich lediglich die Fördermöglichkeiten für Privatpersonen und Gewerbe voneinander – hier können jedoch auch die beauftragten Fachbetriebe zu aktuellen Infos beraten.

Fazit: Öffentliche, halböffentliche & private Ladeinfrastruktur profitiert von Ladepunkten in Tiefgaragen

Der Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland ist eine der wichtigsten Aufgaben der Energiewende. Je flächendeckender Ladepunkte zur Verfügung stehen, desto größer sind die Anreize, ein E-Auto zu kaufen. Wichtiger Bestandteil dieser Aufgabe sind Ladestationen in Tiefgaragen. Sie bestehen sowohl in Städten als auch im ländlichen Raum und bieten eine optimale Möglichkeit, das Ladenetz auszuweiten – etwa durch Ladepunkte von Restaurants und Hotels oder von Mietern und Vermietern für den privaten Bereich. Die öffentliche Ladeinfrastruktur an Raststätten oder in Innenstädten kann so entlastet werden, während die Verteilung der Ladepunkte immer flächendeckender wird.

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